1287. März 23. Ribnig (Rybnik).

Judica.

Mesco, Herzog von Oppeln und Herr in Ratibor, urkundet, dass vor ihm Jan de Grabie, Erbherr in Micolaw (Nicolai), und Borco de Laszka mit Jeschicus, Pfarrer in Nicolai, ihrem Vetter, zur Aufbesserung der Kirche des heil. Adalbert (ecclesie S. Ad. de novo translate in Micolav ab ecclesia S. Nicolai ibidem) geschenkt haben und zwar Jan de Grabie eine Fleischbank, zwei Gärten vor der Burg (fortalitium) gelegen, ein Gehölz (rubetum) und einen Wald bei dem Thale, genannt Glambokidol, ausgedehnt in der Breite von der erwähnten Pfarrkirche bis zum Felde des dom. Borco, genannt Novepole (neues Feld), in der Länge von dem Thale Glambokidol und Novepole bis an den Popowkanty genannten Wald, dom. Borco aber das Feld Novepole, eine Hufe nach dem Masse des sonstigen Neulandes in Nicolai umfassend bis zum Walde Popowkanty, wozu dann noch ein Acker in Lasziska (Lazisk Kr. Pless) gefugt wird, der sich erstreckt einerseits bis in das Thal des durch Lazisk fliessenden Flüsschens, andrerseits bis an die Grenzen des Dorfes Wyri (Wyrav Kr. Pless). Im übrigen erklärte die ganze Kirchengemeinde in Nicolai, dass alle Adligen, Freigutsbesitzer und Schulzen im Pfarrsprengel von ihren Ernteerträgen an den Pfarrer von Nicolai den üblichen Zehnten zu entrichten hätten. Auf Bitten des Pfarrers bestättigt das der Herzog unter Hinzufügung von zwei fränk. Hufen, welche einst zur Nicolaikirche in der alten Stadt Nicolai gehörten, eine am Wege nach Dirscowicz (Dziedzkowitz) auf einem zur Altstadt gehörigen Felde, sich ausdehnend einerseits bis zum Felde des Richters, andrerseits bis zu dem Nadelholzwalde auf Dziedzkowitz zu, die andre mitten zwischen Laienhufen in Wilcowe (Wilkowy) und den Bauernhufen gleich. Die Pfarrer dürfen Teiche anlegen im Thale Glambokidol und auf dem übrigen Kirchengute, roden etc. aber Nichts entfremden.

O. Z. doch unter Mitsiegelung von des Ausstellers Bruder Premislaus, Herr von Auschwitz, ausgef. durch den obersten Notar Arnold.


Or. im Staatsarchiv Standesherschaft Pless 3. Von den zwei Siegeln ist nur das zweite vorhanden, an rothen gedrehten Seidenfäden ein rundes helles Siegel, in der Mitte ein Schild mit Helmschmuck, einen Adler darstellend, die Umschrift lautet: S. PMIZLII. DI. GRA. DUC. RATHIBORIENS., also abweichend von den Siegeln desselben Fürsten, welche Biermann zur Gesch. des Herzogthums Zator und Auschwitz S. 10 ff. (601, 2) aus jener Zeit anführt, dagegen ganz übereinstimmend mit dem Siegel von 1293, welches Wattenbach cod. dipl. Siles. I. 21 beschreibt. Mit Rücksicht auf die Folgerungen, welche Biermann a. a. O. über die Landestheilungen der Brüder aus den Siegeln gezogen, dürfte hervorzuheben sein, dass Premisl im Text der Urk. als Herr von Auschwitz, in der Umschrift des Siegels aber als Herzog von Ratibor bezeichnet wird.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1886; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 3: Bis zum Jahre 1300. Herausgegeben von Colmar Grünhagen.